Wenn wir endlich unter Zertifikat in der Tasche haben und froh sind, die HP-Schule hinter uns zu haben, geht es im Grunde wieder von Vorne los. Oder anders: Es hört überhaupt nicht auf. In der Schule hört man immer wieder von der sogegannten Fortbildungspflicht für Heilpraktiker aber wie lautet denn die Rechtssprechung dazu und wer kontrolliert das Ganze überhaupt. Wir haben hier einmal die wichtigsten Punkte zur Fortbildungspflicht zusammengefasst.
Der Beruf des Heilpraktikers wird im Berufsverband/Fachverband organisiert. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und wir haben die Auswahl, welchem Verband wir beitreten wollen. Hier ist eine Liste der größten Verbände:
- Bund Deutscher Heilpraktiker e. V. – BDH
- Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e. V. – BDHN
- Europäischer Verband für Naturheilkunde e. V. – EVN
- Fachverband Deutscher Heilpraktiker e. V. – FDH
- Freie Heilpraktiker e. V. – FH
- Union Deutscher Heilpraktiker e. V. – UDH
- Lachesis V. – Berufsverband für Heilpraktikerinnen
- Verband Deutscher Heilpraktiker e. V. – VDH
- Verband Klassischer Homöopathen Deutschlands e. V. – VKHD
Jeder Fachverband hat im Grunde eigene Fortbildungsregeln, die auf der BOH (Berufsordnung für Heilpraktiker) beruhen. Deshalb ist es so schwierig herauszufinden, wieviele Punkte im Jahr benötigt werden, was wo anerkannt wird und wie man diese Punkte wo einreicht. Wir fangen einmal mit der Grundlagenarbeit an und klären, worauf diese Fortbildungspflicht eigentlich beruht.
Festgesetzt ist die Fortbildungspflicht im Artikel 5 der BOH. Wichtig hierbei ist es zu wissen, dass es sich bei der BOH nicht um ein Gesetz sondern um eine Präambel der sechs großen Heilpraktikerverbände handelt. Zuwiederwirken hat also in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen, kann aber zu Verbandsausschluss führen. Im Falle eines Rechtsstreites schützt Unwissenheit darüber allerdings nicht vor einer möglichen Strafe. Mit dem therapeutischen Wirken muss der Heilpraktiker, um seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen, das Wissen der Therapiemethode im Rahmen einer Fortbildung erworben haben. Diese Weiterbildungen dienen zum der Wissenvertiefung und Erweiterung und Sorgen im Rahmen des Qualitätsmanagements für den nötigen Patientenschutz.
Die Fortbildungspflicht ergibt sich also auf einem kleinen Umweg durch die gesetzlich verankerte Sorgfaltspflicht. Kennen wir uns mit aktuellen Risiken und Nebenwirkungen einer Therapiemethode nicht aus, können schwerwiegende Folgen oder gar der Tod von Patient*innen geschehen. Hierzu gibt es ein Urteil aus dem Jahr 1981 über einen Todesfall nach einer Ozoninjektion. Wenn hier also die nötige Fortbildung fehlt, sieht es im Schadensfall schlecht für uns aus.
Wichtig zu wissen ist, dass die meisten Fachverbände eine Ausbildung nicht als Fortbildung akzeptieren. Auch Seminare, die sich um die wirtschaftliche Praxisführung drehen, sind nicht im Fortbildungskatalog aufgeführt und werden dementsprechend nicht anerkannt. Je nach Verband ist es also ratsam, sich am Beginn der beruflichen Tätigkeit den Katalog zukommen zu lassen um sehen, wieviele Punkte nötig sind.
Wie ist ein Fortbildungspunkt definiert?
Fortbildungspunkte werden nur für anerkannte Fortbildungen vom jeweiligen Verband vergeben. Hierbei entspricht ein Fortbildungspunkt (FP) immer einer Unterrichtsstunde von 45 Minuten.
Welche Fortbildungen sind anerkannt?
- Fortbildungen, die vom Verband sowie dessen Organisationsgremien (Arbeitskreise, Repräsentanten, Fortbildungsleitern) durchgeführt werden und entsprechend gekennzeichnet sind.
- Fortbildungen, die mit dem Vermerk „in Zusammenarbeit mit dem (z.B. Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH)“ durchgeführt werden und entsprechend gekennzeichnet sind.
- Fortbildungen von Fachgesellschaften für Heilpraktiker sowie Heilpraktiker-Berufsverbänden, können auf Antrag des Veranstalters vom Fachverband anerkannt werden, wenn sie die hierfür erforderlichen Kriterien (Zeit-/ Punkteskala) erfüllen.
- Fortbildungen privater Veranstalter und / oder Arzneimittelhersteller können auf Antrag des Veranstalters seitens des Fachverbandes anerkannt werden, wenn sie die hierfür erforderlichen Kriterien (Zeit-/ Punkteskala) erfüllen.
Welche Fortbildungen sind nicht anerkannt?
- Fortbildungen privater Veranstalter und / oder Arzneimittelhersteller, die nicht vom Fachverband vorher anerkannt und entsprechend gekennzeichnet worden sind.
- Fortbildungen mit Themen wie GebüH, Abrechnungspraxis, Kosten und Erlöse, Praxismarketing, Praxismanagement, Praxisführung. Betreffen diese Themen nur einen Teil der Gesamtveranstaltung, werden nur die weiteren Themen bei der FP-Vergabe berücksichtigt.
- Veranstaltungen zum Erwerb einer bestimmten Qualifikation (Ausbildungskurse zur Befähigung der Ausübung eines Diagnose- und / oder Therapieverfahrens).
- Fortbildungsveranstaltungen, die erkennbar überwiegend wirtschaftlichen Interessen dienen.
Wie viele Punkte brauche ich?
120 Punkte müssen innerhalb von drei Jahren gesammelt werden.
Was zählt alles als Fortbildung?
- Kategorie 1 Referate, Frontalvorträge mit anschliessender Diskussion 1 Punkt pro Fortbildungsstunde (45 min) max. 6 Punkte pro Tag
- Kategorie 2 Kongresse, Fachtagungen 6 Punkte pro Tag max. 6 Punkte pro Tag
- Kategorie 3 Fortbildung mit vorgesehener Beteiligung des Teilnehmers (Workshop, Arbeitskreis, praktische Übung, ect.) 1 Punkt pro Fortbildungsstunde (45 min) max. 6 Punkte pro Tag
- Kategorie 4a Fachzeitschriften, mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des
- Lernerfolgs, 1 Punkt pro Übungseinheit max. 12 Punkte pro Jahr Vorherige Anerkennung durch BDH (Thema und Inhalt, Erfolgskontrolle obligatorisch)
- Kategorie 4b Interaktive Fachfortbildung durch Online-Seminare (Webinare) 1 Punkt pro Übungseinheit max. 12 Punkte pro Jahr Vorherige Anerkennung durch Verband (Thema und Inhalt, Erfolgskontrolle obligatorisch)
- Kategorie 5 Selbststudium durch Fachliteratur, Fachzeitschriften, Fachbücher, andere Lehrmittel = max. 12 Punkte pro Jahr (ohne Einzelnachweis) Selbstauskunft
- Kategorie 6 Autoren-/Referententätigkeit 1 Punkt pro Vortrag oder Fachbericht max. 12 Punkte pro Jahr (Nachweis erforderlich) Kopie des Fachartikels, Kopie des Vortragsskriptes und Kopie des Veranstaltungsprogramms
Quelle: https://www.heilpraktiker-fakten.de/heilpraktikerfakten/gesetzliche-vorgaben-zur-berufsausuebung-2/
Wo werden die Punkte gesammelt?
Die Berufsverbände haben dafür Liste, in die alle Nachweise (Stempel der Veranstalter ect. eingetragen werden und dann gesammelt hingesendet werden. Bei Unklarheiten zur Anerkennung kann der Verband kontaktiert werden, hier kann dann auch erfragt werden was im Einzelfall nach Nachweis erbracht werden muss.
Wie kann ich meine Fortbildungspunkte belegen?
Sind alle Punkte gesammelt und eingereicht, stellt der Verband ein Fortbildungszertifikat aus, das im Streitfall belegen kann, dass die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde.
Das wars schon, rund um die Fortbildungspflicht. Für die meisten HPs ist es überhaupt kein Problem, diese Punkte in drei Jahren zu sammeln, Lesen tut man sowieso, auf Kongresse gehen auch und die natürliche Neugier sorgt meist für mehr Punkte als man einsetzen kann. Sollte am Jahresende dennoch eine Lücke im Plan sein, tut man gut daran zeitnah im Verbandskalender zu schauen, was man noch belegen kann. Planung ist hier, wie immer ein Baustein für einen entspannten Praxisalltag.
Vielen Dank für diesen informativen Artikel! Gerade im Bereich der Osteopathie wird eine effiziente Verwaltung immer wichtiger. Ich habe kürzlich die Osteopathie Software entdeckt, die besonders im Hinblick auf Abrechnung und Dokumentation einiges erleichtert.