Wenn wir endlich unter Zertifikat in der Tasche haben und froh sind, die HP-Schule hinter uns zu haben, geht es im Grunde wieder von Vorne los. Oder anders: Es hört überhaupt nicht auf. In der Schule hört man immer wieder von der sogegannten Fortbildungspflicht für Heilpraktiker aber wie lautet denn die Rechtssprechung dazu und wer kontrolliert das Ganze überhaupt. Wir haben hier einmal die wichtigsten Punkte zur Fortbildungspflicht zusammengefasst.
Der Beruf des Heilpraktikers wird im Berufsverband/Fachverband organisiert. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und wir haben die Auswahl, welchem Verband wir beitreten wollen. Hier ist eine Liste der größten Verbände:
- Bund Deutscher Heilpraktiker e. V. – BDH
- Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e. V. – BDHN
- Europäischer Verband für Naturheilkunde e. V. – EVN
- Fachverband Deutscher Heilpraktiker e. V. – FDH
- Freie Heilpraktiker e. V. – FH
- Union Deutscher Heilpraktiker e. V. – UDH
- Lachesis V. – Berufsverband für Heilpraktikerinnen
- Verband Deutscher Heilpraktiker e. V. – VDH
- Verband Klassischer Homöopathen Deutschlands e. V. – VKHD
Jeder Fachverband hat im Grunde eigene Fortbildungsregeln, die auf der BOH (Berufsordnung für Heilpraktiker) beruhen. Deshalb ist es so schwierig herauszufinden, wieviele Punkte im Jahr benötigt werden, was wo anerkannt wird und …