Ja, das kennen wir alle seit Corona sehr gut. Zoom und Consorten haben sich hier etabliert, um mal eben schnell Videokonferenzen abhalten zu können. Das ist fantastisch, gerade wenn sich das Gegenüber nicht im selben Bundesland aufhält, keine Frage. Aber ist es als Heilberufler überhaupt erlaubt? Wir haben uns mit genau dieser Frage beschäftigt, schauen hin ob Zoom und die DSGVO per du sind, und was du für Alternativen verwenden kannst um deine Patient*innen zu betreuen. Let’s go!
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