Ach ja, es kann ja nicht immer alles einfach sein. Heute geht es mal wieder um Abmahnungen. Wir hatte das Thema bereits im März-Newsletter, als es sich anbahnte, jetzt ist es immer noch aktuell und irgendwann gibt es bestimmt auch mal ein Gerichtsurteil dazu, wir sind gespannt. Es geht um die Verwendung der Berufsbezeichnung “Psychotherapeut”. Wenn du auch als HP-Psych tätig bist, dann hole dir Popcorn und lies weiter, es ist wichtig.
Die Verwendung des Begriffs “Psychotherapeut” ist in Deutschland gesetzlich geschützt und nur Personen mit einer entsprechenden staatlichen Zulassung dürfen sich als Psychotherapeut bezeichnen. Dies soll sicherstellen, dass Patienten von qualifizierten und fachlich kompetenten Personen behandelt werden.
Daher können Personen, die nicht über eine entsprechende Zulassung verfügen, bei Verwendung des Begriffs “Psychotherapeut” abgemahnt werden. Dies gilt insbesondere für Personen, die zwar eine Ausbildung in einem psychologischen oder therapeutischen Bereich absolviert haben, aber keine Zulassung als Psychotherapeut besitzen. Und dazu zählt leider auch der HP-Psych.
Eine Abmahnung kann von einer Person oder Organisation erfolgen, die das Recht hat, den Begriff “Psychotherapeut” zu führen. In der Regel handelt es sich dabei um Berufsverbände oder staatliche Stellen wie die Psychotherapeutenkammer. Eine solche Abmahnung kann in der Regel mit einer Unterlassungserklärung abg…