Ach ja, es kann ja nicht immer alles einfach sein. Heute geht es mal wieder um Abmahnungen. Wir hatte das Thema bereits im März-Newsletter, als es sich anbahnte, jetzt ist es immer noch aktuell und irgendwann gibt es bestimmt auch mal ein Gerichtsurteil dazu, wir sind gespannt. Es geht um die Verwendung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“. Wenn du auch als HP-Psych tätig bist, dann hole dir Popcorn und lies weiter, es ist wichtig.
Die Verwendung des Begriffs „Psychotherapeut“ ist in Deutschland gesetzlich geschützt und nur Personen mit einer entsprechenden staatlichen Zulassung dürfen sich als Psychotherapeut bezeichnen. Dies soll sicherstellen, dass Patienten von qualifizierten und fachlich kompetenten Personen behandelt werden.
Daher können Personen, die nicht über eine entsprechende Zulassung verfügen, bei Verwendung des Begriffs „Psychotherapeut“ abgemahnt werden. Dies gilt insbesondere für Personen, die zwar eine Ausbildung in einem psychologischen oder therapeutischen Bereich absolviert haben, aber keine Zulassung als Psychotherapeut besitzen. Und dazu zählt leider auch der HP-Psych.
Eine Abmahnung kann von einer Person oder Organisation erfolgen, die das Recht hat, den Begriff „Psychotherapeut“ zu führen. In der Regel handelt es sich dabei um Berufsverbände oder staatliche Stellen wie die Psychotherapeutenkammer. Eine solche Abmahnung kann in der Regel mit einer Unterlassungserklärung abgeschlossen werden, in der sich die abgemahnte Person verpflichtet, den Begriff „Psychotherapeut“ zukünftig nicht mehr zu verwenden. Das heißt, es muss gewährleistet werden, dass der Begriff nicht mehr im Zusammenhang mit deinem Namen fällt, NIRGENDWO. Nicht Insta/Facebook/Twitter, hab bitte alles auf dem Schirm, ein Verstoß ist teuer.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Abmahnung nicht nur rechtliche, sondern auch berufliche Konsequenzen haben kann. Insbesondere wenn die Person, die den Begriff „Psychotherapeut“ verwendet, tatsächlich eine therapeutische Behandlung durchführt, kann dies zu einer Einschränkung der beruflichen Tätigkeit führen und den Ruf der Person schädigen. Es ist einfach für die Patient*innen sehr viel hin und her und geht zulasten des Vertrauens wenn sich etwas an deiner Berufsbezeichnung ändert.
Um eine solche Abmahnung zu vermeiden, sollten Personen, die eine Ausbildung im Bereich der Psychotherapie absolviert haben, sich vor der Verwendung des Begriffs „Psychotherapeut“ darüber informieren, ob sie die notwendige staatliche Zulassung besitzen. Wenn dies nicht der Fall ist, können sie stattdessen andere Bezeichnungen wie „Berater“ oder „Coach“ verwenden, die nicht gesetzlich geschützt sind. Aber wie mache ich das denn jetzt als HP-Psych? Es ist korrekt, dass du dich nicht Psychotherapeut nennen darfst. Du darfst, je nach Auslegung, nicht einmal den Begriff „Therapeut“ verwenden, wenn du nicht staatlich geprüft wurdest. Keine Sorge, als HP bist du das. Wenn du dir unsicher bist, lass dich von einem Fachanwalt dazu beraten, auch hier gibt es nämlich ständig aktuelle Gerichtsurteile und Änderungen.
Insgesamt ist es wichtig, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Psychotherapie zu informieren, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden und eine qualitativ hochwertige Behandlung für Patienten zu gewährleisten. Das passiert durch regelmäßige Fortbildungen in deinem Fachbereich.
Und wie nennst du dich jetzt richtig? Korrekt müssen wir uns an die BOH halten und auf einem Schild unseren Namen und die Berufsbezeichnung haben.
Erlaubte und zulässige Titel für Heilpraktiker sind:
– Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
– Heilpraktiker für Psychotherapie
– Heilpraktiker nur für Psychotherapie
– Heilpraktiker (Psychotherapie)
Überhaupt nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick erscheint, oder? Wir beraten dich auch gerne dazu, wenn du dir unsicher bist. Du musst im Grunde nur im Hinterkopf haben, dass es für Laien erkennbar sein muss, dass Sie bei dir nicht in einer Psychotherapeutischen Praxis gelandet sind, sondern dass du Heilpraktiker*in bist. Und das ist einfach, wir müssen es nur kommunizieren und uns nicht hinter komplizierten Begrifflichkeiten verstecken. Du hast hervorragendes Handwerkszeug um vielen Menschen zu helfen, du musst also nicht denen helfen wollen, die nicht in deinem Kompetenzbereich liegen, dafür gibt es dann andere Fachkräfte, die das besser können. Und ganz ehrlich, das wollen wir doch auch nicht.
Unsere Verantwortung geht natürlich auch dahin, dass wir Menschen an Fachärzte abgeben, wenn wir innerhalb der Therapie merken dass das Krankheitsbild weit über unsere Kompetenz hinaus geht. Hin und wieder kommt es nämlich vor, dass Menschen so eine Angst vor Ärzten haben, dass sie mit schwerwiegenden Diagnose in eine Alternative Behandlung gehen und wichtige Informationen verschweigen. Hier ist Fingerspitzengefühl angesagt und die schnelle Distanzierung von einer weiterführenden Behandlung.
Ich bin mir sicher, dass ihr das alle Verantwortungsbewußt macht! Wir freuen uns auf eine Diskurs über dieses Thema, herzlich, Vivien und Annett