Das TTDSG ist nicht, wie man vielleicht vermuten möchte, eine neuartige fancy Heilmethode, sondern…ein Gesetz. Jawohl. Und ihr kennt mich, ich mag Gesetze und ich mag sie auch gerne erklären um meine Mitmenschen von ihrer Wichtigkeit zu überzeugen, und so ist es auch jetzt. Also obacht, heute gibt’s was spannendes zu lernen! Das Gesetz, dass den klangvollen Namen: “Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien” trägt, ist nämlich ganz neu, am 1.12.21 trat es in Kraft. Da liegt es ja nahe, dass diejenigen, die nicht in ihrer Freizeit Gesetze wälzen es vielleicht noch nicht mitbekommen haben. Dafür habt ihr ja mich, ich erzähle jetzt warum es in der Heilpraktikerpraxis zum tragen kommt und was das Ganze mit Kalorien zu tun hat. Auf geht’s
In dem Gesetz werden die Angelegenheiten des Datenschutzes und der Privatsphäre in den “Telemedien” geregelt, also dem Internet, Fernsehen, Radio, Telefon und Fax. Es beschreibt nicht, was wie wann gesendet werden darf (das regelt das Telemediengesetz, kurz TMG) sondern wie die Inhalte und ihre Nutzer behandelt werden müssen. Es geht um das Abhörverbot, das Fernmeldegeheimnis, die Rufnummernunterdrückung und die automatische Anrufweiterschaltung. Und jetzt bewegen wir uns schon etwas in Richtung Praxisalltag, das betrifft nämlich einige Telefonanlagen in größeren Praxen.So besagt § 15.2 “Bei Anrufen zum Zweck der Werbung dürfen anrufende Nutzer weder die Rufnummernanzeige unterdrücken noch bei dem Anbieter des Telekommunikationsdienstes veranlassen, dass diese unterdrückt wird; der anrufende…