In der sich ständig weiterentwickelnden Welt der Naturheilkunde und alternativen Medizin ist die Fortbildung von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern von entscheidender Bedeutung. Um unsere Qualität unter Beweis zu stellen und auch um unserem eigenen Anspruch zu genügen, müssen wir uns fortbilden. Das Streben nach kontinuierlicher Weiterbildung und das Erlernen neuer Fähigkeiten sind wesentliche Elemente, um den insgesamt steigenden Ansprüchen gerecht zu werden und die Patientenversorgung auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Und damit uns das Ganze hier nicht zu langweilig wird, komme ich direkt mit etwas spannendem um die Ecke, es gibt ein Gesetz, das Fernunterricht regelt. Tadaaa: Das Fernunterrichtsschutzgesetz – FernUSG Und laut diesem Gesetz, müssen Fernlehrangebote geprüft und angemeldet werden und zwar nicht von Testimonials und Influencern sondern von einer zentralen Stelle, der ZFU.
Der Wildwuchs im Bereich der Fortbildungen und Coachings birgt nämlich einige Gefahren für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker. Ihr kennt das, auf Social Media lauern Coaches an jeder Ecke und nicht immer ist die professionellste Verkaufsseite auch die beste Adresse. Das große Problem des ungeregelten Coaching-Geschäftes, das durch die rasant wachsende Anzahl von Online-Kursen verstärkt wird, ist ein wichtiger Aspekt, den wir heute mal genauer unter die Lupe nehmen wollen. Nämlich die berühmt, berüchtigte ZFU-Zertifizierung für Online-Kurse und was eigentlich gesetzlich dort festgelegt wurde.
Die ZFU, kurz für Zentralstelle für Fernunterricht, ist eine staatliche Aufsichtsbehörde in Deutschland, die für die Zertifizierung von Fernkursen und Online-Fortbildungen verantwortlich ist. Die Zertifizierung durch die ZFU stellt sicher, dass Bildungsangebote bestimmten Qualitätsstandards entsprechen und den rechtlichen Anforderungen genügen.
Die Relevanz einer ZFU-Zertifizierung …