Da klingelt die Kasse … oder doch nicht?

Barzahlungen waren bisher gängige Praxis in Naturheilpraxen, das könnte sich mit der aktuellen Bonpflicht allerdings ändern. Ganz so einfach ist es nämlich nicht mehr, Bargeld am Tresen einzunehmen und gleichzeitig mit dem Finanzamt befreundet zu sein.

Stellen wir uns folgendes vor: Die Patientin kommt aus dem Untersuchungsraum und zückt ihr Portemonnaie um die im Vorfeld schriftlich vereinbarte Gebühr für die Behandlung zu begleichen. Was nun? Geld annehmen und einen schönen Tag wünschen? Eine handschriftliche Quittung ausstellen und in der Exel-Tabelle als “bezahlt” markieren? Nein, nein, nein.

Seit 2020 schon gibt es die Kassensicherungsverordnung (KassSichV), deren Aufgabe es ist, möglichst viel Schwarzgeld zu vermeiden. Es gibt eine Übergangsfrist, aber so langsam sollten sich alle umgestellt haben. Diese Verordnung sieht ein Kassensystem vor, dass mit einer sogenannten “Technischen Sicherheitsschnittstelle” (TSE) arbeitet. Das ist die Bonpflicht. Für jede Einnahme muss ein Bon mit einer Nummernfolge herausgegeben werden, die elektronisch erfasst wird und fälschungssicher ist.

In unserem Fall sieht es also so aus: Die Patientin zückt ihr Portemonnaie und wir fragen, ob sie mit Karte zahlen kann (weniger fe…

, markiert

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert