Seit Mai’18 geistert sie durch die Praxen, die Horrorstory DSGVO. Dabei ist sie eigentlich ein wichtiges Werkzeug um eigene Daten zu schützen und nachvollziehen zu können, wo Daten überhaupt alles gespeichert werden wenn wir nicht aufpassen. Meine Daten gehören mir, auch wenn ich sie zwangsläufig hin und wieder hergeben muss. Dann habe ich das Recht auf Einsicht und das ist gut und richtig so. Was mich und meine Daten schützt, ist für so manchen Praxisinhaber das Grauen und oftmals sind Fragen offen, was nun eigentlich erlaubt ist und was nicht.
Die Datenschutzgrundverordnung, ein Thema dass viele HP’s ein wenig fürchten. Das muss nicht sein. Ich gehe hier ein paar Eckpunkte durch, die auf keinen Fall fehlen dürfen und erzähle euch, warum ihr keine Rechnung stellen dürft wenn die wichtige Unterschrift auf dem Bogen fehlt.Prinzipiell ist es einfach: Es dürfen keine Daten erhoben werden, wenn der Inhaber dieser Daten nicht sein Einverständnis dazu gegeben hat. Das reicht mündlich nicht aus, das muss schriftlich passieren. Und zwar in einer Form, dass Dritte hinterher sehen können, was da genau unterschrieben wurde. Es braucht also ein Formblatt.
Viele Heilpraktikerverbände bieten Vorlagen an, die Praxisinhaber:innen an ihre Bedürfnisse anpassen können, hier ist aber Vorsicht geboten. Um ein rechtssicheres Dokument zu erhalten ist es ratsam einmal einen Fachanwalt ins Boot zu holen und sich ein Datenschutzformular erstellen zu lassen, was genau auf die eigene Praxis passt. Das kostet nicht die Welt, spart aber i…