Immer wieder sehe ich in den sozialen Medien Aufrufe von Werbefachleuten, die ihre neuen Strategien für Coaches oder Heilpraktiker:innen anpreisen. Das ist toll, wir wollen ja alle, dass die Heilberufler:innen ihre Arbeit kommunizieren damit möglichst viele Menschen davon profitieren können. Aber bitte bitte, lest euch doch die Gesetze dazu durch! Es gibt sehr genaue Vorgaben, was wir in den Heilberufen öffentlich tun dürfen und was nicht, das ist in mehreren Gesetzen geregelt und jeder Werbende ist in der Pflicht, sich selber zu informieren. Und das gilt ausnahmelos für alle Praxen, egal ob Arzt, Therapeut, Heilpraktiker oder Coach. Holt euch einen Kakao, es wird bürokratisch!
Ich weiß, es ist nervig wenn man sowieso damit beschäftigt ist seine Praxis zu starten, sich auch noch mit dem Thema “Werbung” zu befassen. Es ist nur leider auch so, dass du an diesem Punkt weder warten noch sparen solltest. Du hälst ja auch nicht deine Uhr an, um Zeit zu sparen, so ähnlich ist es mit der Praxiswerbung. Patient:innen kommen durch Werbung. Und da beginnt der wichtige Part, hier kommt die Gesetzeslage ins Spiel, wir unterliegen nämlich als Praxisihaber:innen nicht nur dem Heilmittelwerbegesetz, sondern auch dem Telemediengesetz, den allgemeinen Presserichtlinien, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz des unlauteren Wettbewerbs und auch dem Telekommunikation…