Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir finden uns in den ruhigen Tagen zwischen den Jahren wieder. Die Feier ist vorbei, viele nutzen diese Tage für einen Retreat oder ein einfaches zur-Ruhe-kommen bevor das neue Jahr losgeht. Einige waschen in diesen Tagen keine Wäsche, andere begehen Rituale in diesen besonderen Tagen, den Rauhnächten. Und wir Unternehmerinnen? Planen das neue Geschäftsjahr und schließen das Alte ab. Natürlich können und dürfen wir trotzdem zur Ruhe kommen und reflektieren, aber man kann diese Tage auch wunderbar nutzen um in Ruhe das nächste Jahr zu planen. Und darum geht es heute hier, was muss eine Heilpraktikerin zum Jahresende in ihrer Routine haben um frei von Altlast in das neue Geschäftsjahr zu starten!
Gewisse Routinen im Ablauf einer Praxis sind selbstverständlich und Pflicht, dazu gehört z.B. die monatliche Abrechnung, Sicherheitskopien der Daten, Buchhaltung und Qualitätsmanagement. Vor Januar muss das alte Steuerjahr abgeschlossen werden, das heißt dass alle Rechnungen bezahlt wurden, alle Außenstände endlich verbucht sind und die EÜR soweit vorbereitet ist, dass sie an das Finanzamt gehen kann. Abgabe ist zwar erst zum 31.5. des Folgejahres beim Finanzamt vorliegen, es ist aber sehr befreiend sie vorher fertig zu haben. Die Punkte Buchhaltung und Steuer betreffen natürlich nur diejeniegen unter euch, die ihre Steuer selber machen, ansonsten übernimmt das euer Steuerberater des Vertrauens.Wenn die Buchhaltung abgeschlossen ist, kann es an die Finanzplanung gehen. Wie hoch ist der Gewinn, was muss neu angeschafft werden, welche Ausgaben waren überflüssig und welche nicht. Was wird sich im nächsten Jahr am Kostenblock ändern und was bringt noch etwas mehr Einkommen in die Kasse.
Danach geht es an die IT. …