Heilpraktiker*in und Influencer sein, geht das überhaupt? Wir dürfen doch keine Produkte bewerben oder Heilversprechen abgeben… wie kann es sein, dass es trotzdem Heilpraktik-Profile gibt auf denen mit Produktwerbung und Rabattcodes nur so um sich geworfen wird? Es gibt diverse bekannten Gesichter in den sozialen Medien, die eine hohe Followerzahl aufweisen und laut ihrem Profil Heilpraktiker*innen sind. Was dort allerdings nicht steht; Sie sind nicht nur Heilpraktiker*innen sondern meistens auch (sofern alles seinen rechtsgültigen Weg geht) Unternehmer*innen mit einem Gewerbe. Das ist der große Unterschied zu jemanden, der mit seinem Account seine Praxis bewerben möchte.
Obacht liebe Heilpraktiker*innen, es ist nicht alles Gold, was glänzt. Darum geht es heute, um den Unterschied zwischen Gewebetreibenden und Praxisinhaber*innen, der Trennung von Heiltätigkeit und Gewerbe und wie das Ganze eigentlich geht und ich als Heilpraktiker*in auch Influencermarketing betreiben kann.
Zu verlockend scheint die Idee, neben der Praxistätigkeit mit dem Wissen das da ist, online Geld zu verdienen. Große Kanäle machen es uns vor, wunderbar lassen sich Gesundheitsprodukte, die in der Praxis Verwendung finden, online empfehlen. Für die Firmen ist das eine unglaublich lukrative Form der Werbung, kaum eine Werbung wird so speziell in der passenden Zielgruppe und mit einem Testimonial beworben, was das Vertrauen der potentiellen Kundschaft bereits hat. Der Mühsame Aufbau der Kundenbindung fällt weg, es gibt kaum Streuverluste, es ist eine äußerst günstige Art der Werbung, auch wenn eine Summe bezahlt wird die so manchen Praxisinhaber in Versuchung führen kann.Um eine Idee über die Größenordnung zu bekommen, von wir hier sprechen; Anzeigen in der “ZEIT” kosten z.B. von 5.000€ bis hin zu 259.284,80 €, je nach Größe und Platzierung. Hier ist der Streuverlust hoch, die Zielgruppe längst nicht…