Bei “Barriefreiheit” denken wir ja zunächst an den Aufzug im Treppenhaus oder die Rampe für Rollstuhlfahrer*innen die in unsere Praxis wollen. Das ist soweit auch richtig. Wenn wir aber eine Online-Präsenz mit Informationen anbieten, dann müssen wir auch in der virtuellen Welt dafür sorgen, dass alle Menschen diese Infos bekommen können. Und das meine Lieben, ist keine freiwillige Geschichte, nein, auch hier gibt es ein Gesetz (Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)) bzw. eine EU Richtlinie (2102). Wer hätte das gedacht… Spitzt die Ohren wenn ihr eine Webseite betreibt, es wird aufregend!
Seit dem 23. September 2018 sind alle öffentlichen Stellen im europäischen Raum dazu verpflichtet, ihr digitales Angebot barrierefrei zu gestalten. Zu diesem Angebot gehören alle internen und externen Office-Dokumente, PDFs, Intra- sowie Extranets. Öffentlich bedeutet in diesem Fall, dass die Internetseite ganz oder zum Teil mit öffentlichen Geldern finanziert wird. Verpflichtet sind aber auch alle anderen, wenn sie wichtige Informationen wie Terminbuchungen anbieten oder Online-Shops betreiben. Und damit wird es für uns spannend, denn viele Heilpraktikerpraxen bieten genau diesen Service an.Barrierefreiheit heißt nicht nur, dass wir es mit eventuellen Farbfehlsichtigen zu haben könnten, es heitß schlichtweg, dass JEDER in der Lage sein muss an die wichtigen Informationen zu kommen, ob er sehen kann oder nicht, ob er Hände hat oder nicht, ob er hören kann oder nicht. Hier muss unterschieden werden, was wirklich wichtig ist. Wir müssen hier nicht die Riesengeschütze auffahren und unsere komplett…