Um in Deutschland die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ führen zu dürfen, braucht man die Erlaubnis. So besagt es das Heilpraktiker-Gesetz von 17.02.1939. Aber was bedeutet das genau? Angeblich reicht eine simple Überprüfung aus, so findet man es gerne in den einschlägigen Foren, stimmt das wirklich? Ich habe für euch den Praxis-Test gemacht (Haha, das wollte ich schon immer mal schreiben!) und nur für diesen Blog-Artikel die Prüfung abgelegt. 🙂 Natürlich nicht! Ich habe mich unglaublich in diesen anspruchsvollen Beruf verliebt und mich in eine langjährige und schwierige Ausbildung begeben, um an Ende eine der schwersten Prüfungen meines Lebens abzulegen. Und das sage ich, obwohl ich Abi gemacht habe, eine IHK-Ausbildungen bestanden habe, studiert habe und schon mein ganzes Leben lang gerne und ständig lerne (Mit der Volkshochschule bin quasi per du). Es war toll – und es war schwer. Also, was muss ein Heilpraktiker lernen?
Um die Heilpraktiker-Prüfung zu bestehen, muss man, leider leider, keine Schule besuchen, auch wenn es total sinnlos ist, ohne diese in die Prüfung zu gehen. Außer man ist Medizinstudent oder Arzt. Ich habe mit vielen Krankenschwestern zusammen gelernt und gesehen, wie die noch büffeln mussten.
Damit das Ganze halbwegs geregelt abläuft, gibt es seit dem 22.März 2018 bundeseinheitliche Leitlinien, was ein Prüfling alles wissen muss, um in der Prüfung zu bestehen. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, einem schriftlichen, wo man 60 Fragen in 120 Minuten beantworten muss, und einer mündlichen Prüfung die vor einem Amtsarzt mit Beisitzer (Bundeslandgeregelt) in bis zu einer Stunde abgelegt wird. Die schriftlichen Fragen sind multiple choice-Fragen und wer jetzt „ahhhh, gähhn, wie easy“ ruft, der sollte sich mal eine alte Prüfung runterladen und selbst probieren wie weit er mit zwei Minuten pro Frage inkl. Übertragen auf eine extra-Bogen denn ehrlicherweise kommt. Und dazu zählen nicht die geratenen Fragen. Na, ertappt? Hab ich gemacht, ganz genauso. Weil ich gedacht hab, das könnte jeder. War nicht so. Und die mündliche Überprüfung, die auch so gerne belächelt wird, hat eine Durchfallquote von fast 90% (Unterschiede in den einzelnen Bundesländern und Prüfungsjahren). Das liegt nicht nur an unzureichend vorbereiteten Prüflingen, ich habe viele Menschen die ein unfassbaren Wissen hatten, durchfallen sehen weil sie aufgeregt waren oder einfach dieses Thema nicht erwartet hatten oder einfach nicht tief genug in bestimmte Themenbereiche gehen konnten. Es muss auf den Punkt alles da sein, in der Prüfung. Und auch bei mir ging es von der Zelle bin hin zum großen Ganzen. Was heißt das, was ist das große Ganze?
Das Landesprüfungsamt Hamburg sagt dazu folgendes:
Die Fähigkeiten und Kenntnisse werden insbesondere in folgenden Bereichen überprüft:
- Wesentliche Strukturen des deutschen Gesundheitssystems und Stellung des Heilpraktikers
- Relevante Rechtsvorschriften aus dem Straf- und Zivilrecht sowie anderen einschlägigen
Rechtsgebieten - Medizinrechtliche Grenzen, sowie Grenzen und Gefahren allgemein üblicher diagnostischer
und therapeutischer Methoden bei der Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten aufgrund von
Arztvorbehalten - Grenzen der Kenntnisse und Fähigkeiten der antragsstellenden Person auch mit Blick auf
- die haftungsrechtlichen Verantwortlichkeiten
- Grundregeln der Hygiene einschließlich Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen
- Bedeutung von Qualitätsmanagement und Dokumentation bei Ausübung bei Heilkunde
- Notfallsituationen und lebensbedrohliche Zustände
- Medizinische Fachterminologie auch zum Austausch mit Berufsgruppen und Institutionen
- im Gesundheitswesen
- Kommunikation mit Patienten und Patientinnen aller Altersgruppen
- Anatomie, pathologische Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie
- Allgemeine Krankheitslehre, sowie akute und chronische Schmerzzustände
- Kenntnisse zur Erkennung und Behandlung von physischen und psychischen Erkrankungen
- bei Patienten und Patientinnen aller Altersgruppen, insbesondere aus den Bereichen:
Erkrankungen des Herzes, Kreislaufs und der Atmung
• Erkrankungen des Stoffwechsels und des Verdauungsapparat
• immunologische, allergologische und rheumatische Erkrankungen
• endokrinologische Erkrankungen
• hämatologische und onkologische Erkrankungen
• Infektionskrankheiten
• gynäkologische Erkrankungen
• pädiatrische Erkrankungen
• Schwangerschaftsbeschwerden
• neurologische Erkrankungen
• dermatologische Erkrankungen
• geriatrische Erkrankungen
• psychische Erkrankungen
• Erkrankungen des Bewegungsapparats
• urologische Erkrankungen
• ophtalmologische Erkrankungen
• Erkrankungen des Halses, der Nase und der Ohren
- Verstehen und Bewertung von ärztlichen Befunden und Befunden anderer Berufsgruppen
im Gesundheitssystem einschließlich Laborwerte - Vollständige und umfassende Anamneseerhebung inklusive eines Psychopathologischen
Befundes und Patientenuntersuchung - Anwendung invasiver Maßnahmen
- Anwendung alternativer Therapieformen
So ihr lieben „Das kann doch jeder, das ist was für Hausfrauen“ (wobei das echt doppelt beleidigend ist weil Hausfrauen die Wonderwomens unseres Planeten sind, aber das würde hier den Rahmen sprengen), das kann also jeder ohne Schule? Ja, wenn man sich schon sein Leben lang dafür interessiert, bestimmt, sonst aber mit Sicherheit nicht. Und das ist auch gut so. Die Regeln für diese hohe Verantwortung um mit Menschen arbeiten zu dürfen, können gar nicht streng genug sein. Es darf anstrengend und mühsam sein und viel verlangen, am Ende hat der Heilpraktiker eine Menge Verantwortung zu tragen und dem muss er gerecht werden. Und das kann nicht jeder. Muss er auch nicht. Es gibt genug andere Berufe, die man erlernen kann.
Und für euch Lernenden, es gibt ja zum Glück unsere schlauen Lernposter, die euch helfen, die Prüfung zu bestehen! Wie hier das Infektio-Poster, wo alle relevanten Infektionskrankheiten mit den nötigen Paragraphen so drauf sind, dass ihr sie nie wieder vergesst. Sucht euch aus was ihr braucht und los geht’s, die Daumen sind gedrückt!
Und nicht vergessen: Wir können dich auch noch mehr unterstützen!
Zum Beispiel so:
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