Was hat die Künstlersozialkasse mit Praxiswerbung zu tun?

Einige haben es vielleicht schon erlebt wenn sie eine/n Grafiker/in beauftragt haben, andere kennen sie nur vom hören-sagen… es geht um die Künstlersozialkasse. Ab wann ist eine Naturheilpraxis verpflichtet, Abgaben an die Künstlersozialkasse zu entrichten? Es ist ja so: Auch Grafiker müssen ihre Rechnungen bezahlen, ich spreche da aus leidvoller Erfahrung. Jede/r Selbstständige weiss, es gibt es einen Haufen Versicherungen die jeden Monat ihr Geld sehen wollen. Ihr kennt das aus eurer Tätigkeit in der Naturheilpraxis denn Grafiker und Heilpraktiker haben eine Gemeinsamkeit: Beide sind Freiberufler. Was das genau bedeutet wollen wir hier heute nicht unter die Lupe nehmen, das mache ich einmal in einem Extra-Artikel, heute soll es um die Künstlersozialkasse gehen und was Praxisowner zu dieser Thematik wissen müssen, wenn sie eine Grafiker beautragen. He´re we go.

Einmal zu Erklärung: Die Künstlersozialkasse sorgt dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer, der Rest wird durch einen Zuschuss des Bundes und Abgaben von Unternehmen gedeckt, die Kunst und Publizistik verwerten. Wenn ich nun als Praxisinhaberin Werbung oder eine Internetseite für meine Naturheilpraxis machen möchte und dafür eine/n Grafiker/in beauftrage, dann kann es sein, dass ich Abgabepflichtig werde.

Ob es so ist, finde ich heraus, indem ich eine Meldung an die KSK vornehme. Dafür gibt es ein Formblatt auf der Internetseite, nämlich dieses hier. Daraufhin wird dann berechnet ob- und wieviel ich zu entrichten habe und das wird mi…

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