Einige haben es vielleicht schon erlebt wenn sie eine/n Grafiker/in beauftragt haben, andere kennen sie nur vom hören-sagen… es geht um die Künstlersozialkasse. Ab wann ist eine Naturheilpraxis verpflichtet, Abgaben an die Künstlersozialkasse zu entrichten? Es ist ja so: Auch Grafiker müssen ihre Rechnungen bezahlen, ich spreche da aus leidvoller Erfahrung. Jede/r Selbstständige weiss, es gibt es einen Haufen Versicherungen die jeden Monat ihr Geld sehen wollen. Ihr kennt das aus eurer Tätigkeit in der Naturheilpraxis denn Grafiker und Heilpraktiker haben eine Gemeinsamkeit: Beide sind Freiberufler. Was das genau bedeutet wollen wir hier heute nicht unter die Lupe nehmen, das mache ich einmal in einem Extra-Artikel, heute soll es um die Künstlersozialkasse gehen und was Praxisowner zu dieser Thematik wissen müssen, wenn sie eine Grafiker beautragen. He´re we go.
Einmal zu Erklärung: Die Künstlersozialkasse sorgt dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer, der Rest wird durch einen Zuschuss des Bundes und Abgaben von Unternehmen gedeckt, die Kunst und Publizistik verwerten. Wenn ich nun als Praxisinhaberin Werbung oder eine Internetseite für meine Naturheilpraxis machen möchte und dafür eine/n Grafiker/in beauftrage, dann kann es sein, dass ich Abgabepflichtig werde.Ob es so ist, finde ich heraus, indem ich eine Meldung an die KSK vornehme. Dafür gibt es ein Formblatt auf der Internetseite, nämlich dieses hier. Daraufhin wird dann berechnet ob- und wieviel ich zu entrichten habe und das wird mir mitgeteilt. Keine Sorge, niemand wird hier arm, 2022 lag der Abgabesatz bei 4,2%. Außerdem gibt es einen Freibetrag von 450 Euro pro Jahr, wenn jemand gelegentlich künstlerische Leistungen beansprucht.
Abgabepflichtig bin ich auch nur, wenn ich jemanden buche, der freiberuflich tätig ist. Zahlungen an eine OHG, KG oder GmbH fallen nicht unter die Abgabepflicht. Bei Unsicherheiten ist es sinnvoll, einfach einmal bei der Künstlersozialkasse anzurufen und sich beraten zu lassen, es sind dort sehr nette Menschen am Telefon, die gerne weiterhelfen. Das ist auch in jedem Fall besser, als nichts zu tun. Sollte sich nämlich bei einer Sozialversicherungsprüfung herausstellen dass eine Abgabepflicht bestand, dann kann das rückwirkend eine sehr teure Strafe nach sich ziehen.
Der Künstler oder die Künstlerin sind übrigens nicht in der Pflicht ihre Kund/innen über die KSK-Abgabe zu informieren, das muss der Endkunde (in dem Fall ich als Praxisowner) selber tun.
So, das war jetzt ganz schön trocken, obwohl es hier um Kunst geht. Ich habe euch aber zum Trost ein besonders schönes Beitragsbild rausgesucht, das guckt ihr euch das einfach noch ein bisschen an. Und in diesem Sinne, prüft eure Auftragsbücher, damit die Künstler unter uns auch weiterhin etwas Farbe in euer Leben bringen können.