Bei “Barriefreiheit” denken wir ja zunächst an den Aufzug im Treppenhaus oder die Rampe für Rollstuhlfahrer*innen die in unsere Praxis wollen. Das ist soweit auch richtig. Wenn wir aber eine Online-Präsenz mit Informationen anbieten, dann müssen wir auch in der virtuellen Welt dafür sorgen, dass alle Menschen diese Infos bekommen können. Und das meine Lieben, ist keine freiwillige Geschichte, nein, auch hier gibt es ein Gesetz (Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)) bzw. eine EU Richtlinie (2102). Wer hätte das gedacht… Spitzt die Ohren wenn ihr eine Webseite betreibt, es wird aufregend!
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