Das Zulassungsverfahren für künftige Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker regelt – wie treffend! – das Heilpraktikergesetz (HeilprG). In Deutschland haben sich die einzelnen Bundesländer auf identische Prüfungen geeinigt – und auch die Voraussetzungen für die Zulassung zur amtlichen Heilpraktikerprüfung ist einheitlich.
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